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Ortsbezogenheit

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Grundsatz der Ortsbezogenheit

Ende November 2004 kündigte die Bundesnetzagentur (bis 11.7.2005: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) einige relativ wichtige Änderungen bei der Vergabe der virtuellen Telefonnummern an:

Erstens sollen in Zukunft Rufnummernblöcke für virtuelle Telefonnummern in kleineren Blöcken vergeben werden können. Die bisher praktizierte Regelung, dass Rufnummern nur in Tausender-Blöcken vergeben werden konnten (auch wenn der Anbieter gar nicht 1000 Nummern in jedem Ortsnetz benötigte!), was für einen deutschlandweit aktiven VoIP-Anbieter mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war (angeblich 2,5 Millionen Euro Investitionskosten), soll entfallen. Stattdessen sollen auch kleinere Rufnummernblöcke vergeben werden können.

Zweitens können Telefonnummern auch an reine Dienstanbieter ohne eigenes Netz vergeben werden.

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© Copyright Florian Meßner 2001-2010 | aktualisiert am 09. 09. 2009

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