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Vorteile
Wie so häufig, kann es viele Gründe geben, warum sich
jemand (als Privatanwender) mit Internet-Telefonie beschäftigen will. Das kann rein
technisches Interesse sein, vielleicht auch
Neugier.
Allerdings ist das so eine Sache mit der Neugier. Ist
erst einmal alles entdeckt, ausprobiert, getestet und das ein oder andere
Konfigurationsproblem gelöst, muss sich die Technik auch in der Praxis
bewähren. Sie muss irgendeinen Mehrwert bieten, sonst wird jedenfalls
der durchschnittliche Anwender schon bald wieder das Interesse
verlieren.
Diesen Mehrwert gibt es bei der Internet-Telefonie auf
jeden Fall. Im Rahmen dieser Übersicht soll auf die wichtigsten Aspekte
für Privatanwender und
Businessanwender eingegangen werden:
I. Kostenersparnis
Aus der Pluralform "Vorteile" ergibt sich bereits, dass
es anscheinend mehrere Vorteile gibt. In der Praxis läuft es aber darauf
hinaus, dass den Privatanwender nach wie vor im wesentlichen nur ein
Vorteil wirklich interessiert – und zwar die (vielleicht auch nur
vermeintliche) Kostenersparnis ("billig", "kostenlos"). Bei den Kosten
sind generell zwei Komponenten zu unterscheiden: einmal die
Anschlusskosten, zum anderen die Gesprächskosten.
1. Anschlusskosten
Im Optimalfall würde man komplett auf den
Telefonanschluss, auf die damit verbundenen monatlichen Anschlusskosten
(Grundgebühr) verzichten und die
bestehende Telefonnummer auf einen (reinen) VoIP-Anschluss portieren (siehe
dazu unter Erreichbarkeit/normale
Telefonnummer).
Dies scheitert allerdings (jedenfalls zur Zeit) in den meisten
Fällen schon daran, dass der am weitesten verbreitete DSL-Anschluss,
nämlich "T-DSL" von der Deutschen Telekom AG, an
den Telefonanschluss gebunden ist. Würde man also den Telefonanschluss
kündigen, fiele auch der T-DSL-Zugang für den Internetzugang weg.
Technisch gesehen gibt es keinen Grund für die
Koppelung des Datennetzzugangs an den Telefonanschluss. Die Beibehaltung
hat ausschließlich wirtschaftliche Gründe; immerhin stellen die
monatlichen Grundgebühren angesichts fallender Gesprächsgebühren eine
zuverlässige Einnahmequelle für die Telekommunikationsnetzbetreiber dar.
Dieses Problem ließe sich zwar auch jetzt schon
umgehen, da es durchaus Alternativen zu T-DSL gibt, etwa QSC (basierend
auf SDSL) oder Broadnet. Dabei
handelt es sich also um einen DSL-Zugang, der gerade nicht an den
Telefonanschluss gebunden ist ("Naked DSL"). Wann es zu einer generellen Entkoppelung
bzw. Entbündelung des T-DSL-Anschlusses vom Telefonanschluss kommt und
dann T-DSL als Bitstream-Standalone-Zugang
nutzbar sein wird, ist zur Zeit nicht absehbar.
Die Bundesnetzagentur
hat in einem Anfang September 2005 (9.9.2005) veröffentlichten
Eckpunktepapier einmal mehr betont, dass sie weder die Absicht hat noch
einen Sinn daran sieht, VoIP schon heute umfassend zu regulieren.
Vielmehr sei ein "evolutionary approach" sinnvoll. Damit soll zum
Ausdruck gebracht werden, dass sich der Markt zunächst weitgehend ohne
regulatorische Eingriffe entwickeln soll und nur dort, wo sich dies als
erforderlich erweist, Festlegungen der Bundesnetzagentur erfolgen.
Immerhin qualifiziert die Bundesnetzagentur jedenfalls solche Dienste,
die über einen Gateway ins herkömmliche Telefonnetz verfügen,
schon heute als Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nr. 24 TKG.
Das Eckpunktepapier enthält aber keinerlei konkrete Aussagen zu einem
möglichen regulatorischen Eingriff. Stattdessen wird darauf verwiesen,
dass dies - wenn überhaupt - nur möglich wäre, wenn auf den relevanten
Märkten Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt werden
könnten. Dies aber sei noch nicht abschließend erklärt.
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