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4. Öffentlich zugängliche Daten
Das größte Datenschutzverletzer in der Praxis ist
freilich immer noch... der Nutzer selbst. Sicherlich eine sehr
pointierte Aussage, aber nichtsdestotrotz nicht gänzlich abwegig.
a. Öffentliche Profile
Bei manchen VoIP-Diensten gibt es öffentlich
zugängliche Profile, die mehr oder weniger viele Informationen
enthalten. Häufig war es der Nutzer selbst, der dort seine Daten
hinterlegt hat. Er tut dies möglicherweise aus guten Gründen, etwa um
von anderen Nutzern leichter gefunden zu werden.
Die Kehrseite freilich ist, dass man dadurch personenbezogene Daten
veröffentlicht, die man bei Lichte betrachtet vielleicht lieber
doch nicht in einem
öffentlichen Verzeichnis sehen möchte. Hier muss letztlich jeder für
sich abwägen, wie viel an Daten er preisgeben kann, will und muss.
Besonders brisant können Informationen sein, die es
Dritten ermöglichen, Querverbindungen zu
anderen öffentlichen Profilen herzustellen. Wer etwa in Skype seinen
vollen Namen veröffentlicht (im ungünstigsten Fall identisch mit dem
Skype-Kennung!) und unter demselben Namen z.B. regelmäßig in einem Forum
postet (oder im Usenet aktiv ist), eröffnet Dritten im Einzelfall
ungeahnte Möglichkeiten, etwa wenn im Forumsprofil auch noch eine
E-Mail-Adresse oder gar die (Real-)Adresse einsehbar ist. Die Grenzen
zur Paranoia sind naturgemäß fließend... Vorsichtige Zeitgenossen geben
grundsätzlich so wenige personenbezogene Daten preis wie möglich.
b. Öffentlicher Online-Status
Vergleichsweise harmlos mutet es dagegen an, wenn man
z.B. über eine Website seinen Online-Status anzeigen lässt (z.B. "Skype
Web", das standardmäßig deaktiviert ist). Andererseits ist damit auch
für jeden einsehbar, wann man wie lange online ist...
c. Freigabe von personenbezogenen Daten an Nutzer auf der
Kontaktliste
Bei vielen Softphones geht mit der Aufnahme eines
Nutzers auf die Kontaktliste automatisch einher, dass dieser Nutzer
Zugriff erhält auf zusätzliche (ansonsten private) Daten. Grundsätzlich
ist dies vertretbar, da davon ausgegangen werden kann, dass Nutzer auf
der eigenen Kontaktliste Zugriff auf mehr personenbezogene Daten haben
dürfen als Dritte, die nicht einmal auf der Kontaktliste stehen.
Allerdings sollte die Datenfreigabe nicht pauschal
erfolgen, wenn das Softphone die Möglichkeit bietet, Nutzer auf die
Kontaktliste aufzunehmen, ohne damit auch zwangsläufig zusätzliche
personenbezogene Daten freigeben zu müssen. Beim Softphone
Skype etwa kann man andere Skype-Nutzer
als Kontakte hinzufügen ohne sie auch zu "autorisieren", d.h. ohne die
eigenen Kontaktdetails austauschen zu müssen.
weiter...
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