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3. Eingehende Anrufe aus dem herkömmlichen
Telefonnetz
Kosten für eingehende Gespräche? Wie aus dem
herkömmlichem Telefonnetz gewohnt, zahlt der Anrufer für seinen
Anruf, nicht der Angerufene (der aber evtl. für die Telefonnummer als
solches eine monatliche Gebühr bezahlt).
Davon abgesehen erscheint schon die Fragestellung auf
den ersten Blick etwas seltsam, denn eigentlich sollte klar sein, dass
für Anrufe auf eine virtuelle Telefonnummer über das herkömmliche
Festnetz die regulären Telefonkosten anfallen. Auch Call-by-Call ist
nutzbar. Der Teufel steckt allerdings auch hier im Detail.
a. Ortsvorwahlen
Bei den von den VoIP-Anbietern angebotenen Nummern
handelt es sich zur Zeit fast ausschließlich um
Telefonnummern aus bestimmten
Ortsnetzvorwahlbereichen.
Grundsätzlich spielt es dabei auch keine Rolle, in
welchem Ortsnetz die Nummer "geschaltet" ist, da der VoIP-Anschluss
automatisch da verfügbar ist, wo der User sich ins Internet "einwählt".
Bis Mitte Oktober 2004 war es daher gängige Praxis, dass jeder
VoIP-Kunde eine virtuelle VoIP-Telefonnummer aus jedem beliebigen Ortsnetz
bekommen konnte - im Rahmen der Verfügbarkeit bei seinem VoIP-Anbieter.
Im Idealfall wählte der VoIP-Nutzer ein Ortsnetz, aus dem er besonders
viele Anrufe erwartete, so dass Anrufer aus diesem Ortsnetz lediglich
für ein Ortsgespräch zahlten. Während v.a. kleinere VoIP-Anbieter
teilweise nur einen einzigen Vorwahlbereich anboten, deckten die
größeren Anbieter zumindest die wichtigsten Metropolen ab.
b. Grundsatz der Anschlussbezogenheit
Der Bundesnetzagentur (bis 11.7.2005: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post) war diese Beliebigkeit bei der Vergabe der VoIP-Telefonnummern
allerdings insofern ein Dorn im Auge
als sie im Einzelfall dem Grundsatz der
Anschlussbezogenheit
zuwiderlaufen konnte.
Ein Anschluss ist die physikalisch beim Kunden
installierte Telefonbuchse. Ein Anschlussinhaber in München soll eben gerade keine
Nummer im Hamburger Ortsnetz haben und umgekehrt. Dadurch soll sichergestellt
werden, dass der Anrufer schon
allein von der Vorwahl auf die geographische Position des Angerufenen
schließen kann.
Dieser Grundsatz wurde zwar in den
letzten Jahren im herkömmlichen Festnetz etwas aufgeweicht: wer
innerhalb eines Ortsnetzes umzieht, kann seine Nummer "mitnehmen",
obwohl die ersten Ziffern seines Teilnehmeranschlusses dann nicht mehr
den Ziffern entsprechen, die Anschlüsse in diesem Bereich des Ortsnetzes
haben. So beginnen z.B. Anschlüsse in Münchner Ortsnetz immer dann
mit 79..., wenn sich der Anschluss im Münchner Süden befindet. Durch die
Möglichkeit der Rufnummernmitnahme innerhalb eines Ortsnetzes kann es
aber auch heute schon passieren, dass eine 79... Nummer zu einem
Anschluss im Münchner Norden gehört.
Abgesehen von dieser Ausnahme möchte die
Bundesnetzagentur (bis 11.7.2005: Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post) aber am Grundsatz der Anschlussbezogenheit
festhalten. Dieser
aber war bei der bisherigen Vergabepraxis bei VoIP-Nummern im Einzelfall nicht mehr
gewahrt, wenn ein VoIP-Kunde mit einem Telefonanschluss in der Stadt A eine VoIP-Telefonnummer
mit der Vorwahl für Stadt B hatte.
Daher untersagte die
Bundesnetzagentur Anfang Oktober 2004 die Vergabe von
VoIP-Nummern ohne korrekten Ortsbezug
des Anschlusses ab Mitte Oktober 2004. Internet-Telefonie-Anbieter
wurden also
verpflichtet, entsprechende virtuelle Rufnummern nur an Kunden
zu vergeben, die auch tatsächlich in diesem Ortsnetzbereich einen
Telefonanschluss haben.
Das bedeutet allerdings praktisch, dass Kunden, die nicht in einer der Großstädte wohnen,
keine lokale Nummer bekommen können. Denn natürlich haben die Internet-Telefonie-Anbieter
kein (wirtschaftliches) Interesse daran, entsprechende Nummern auch "auf
dem flachen Land" anzubieten bzw. lassen sie sich solche Nummern
entsprechend bezahlen (siehe dazu bei Purtel,
wo sich die Kosten danach richten, wie viele andere Kunden eine Nummer
aus demselben Ortsnetz bestellen, wobei es sogar entsprechende
Voreintragungslisten gibt; auch bei Purtel kann man aber nur Nummern
aus dem Ortsnetz des Telefonanschlusses bestellen!).
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