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Praxis > Gesprächskosten > Eingehende Anrufe > Seite 1 | 2 | 3 | 4

 

3. Eingehende Anrufe aus dem herkömmlichen Telefonnetz

 

Kosten für eingehende Gespräche? Wie aus dem herkömmlichem Telefonnetz gewohnt, zahlt der Anrufer für seinen Anruf, nicht der Angerufene (der aber evtl. für die Telefonnummer als solches eine monatliche Gebühr bezahlt).

 

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Davon abgesehen erscheint schon die Fragestellung auf den ersten Blick etwas seltsam, denn eigentlich sollte klar sein, dass für Anrufe auf eine virtuelle Telefonnummer über das herkömmliche Festnetz die regulären Telefonkosten anfallen. Auch Call-by-Call ist nutzbar. Der Teufel steckt allerdings auch hier im Detail.

 

a. Ortsvorwahlen

 

Bei den von den VoIP-Anbietern angebotenen Nummern handelt es sich zur Zeit fast ausschließlich um Telefonnummern aus bestimmten Ortsnetzvorwahlbereichen.

 

Grundsätzlich spielt es dabei auch keine Rolle, in welchem Ortsnetz die Nummer "geschaltet" ist, da der VoIP-Anschluss automatisch da verfügbar ist, wo der User sich ins Internet "einwählt". Bis Mitte Oktober 2004 war es daher gängige Praxis, dass jeder VoIP-Kunde eine virtuelle VoIP-Telefonnummer aus jedem beliebigen Ortsnetz bekommen konnte - im Rahmen der Verfügbarkeit bei seinem VoIP-Anbieter. Im Idealfall wählte der VoIP-Nutzer ein Ortsnetz, aus dem er besonders viele Anrufe erwartete, so dass Anrufer aus diesem Ortsnetz lediglich für ein Ortsgespräch zahlten. Während v.a. kleinere VoIP-Anbieter teilweise nur einen einzigen Vorwahlbereich anboten, deckten die größeren Anbieter zumindest die wichtigsten Metropolen ab.

 

b. Grundsatz der Anschlussbezogenheit

 

Der Bundesnetzagentur (bis 11.7.2005: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) war diese Beliebigkeit bei der Vergabe der VoIP-Telefonnummern allerdings insofern ein Dorn im Auge als sie im Einzelfall dem Grundsatz der Anschlussbezogenheit zuwiderlaufen konnte.

 

Ein Anschluss ist die physikalisch beim Kunden installierte Telefonbuchse. Ein Anschlussinhaber in München soll eben gerade keine Nummer im Hamburger Ortsnetz haben und umgekehrt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Anrufer schon allein von der Vorwahl auf die geographische Position des Angerufenen schließen kann.

Dieser Grundsatz wurde zwar in den letzten Jahren im herkömmlichen Festnetz etwas aufgeweicht: wer innerhalb eines Ortsnetzes umzieht, kann seine Nummer "mitnehmen", obwohl die ersten Ziffern seines Teilnehmeranschlusses dann nicht mehr den Ziffern entsprechen, die Anschlüsse in diesem Bereich des Ortsnetzes haben. So beginnen z.B. Anschlüsse in Münchner Ortsnetz immer dann mit 79..., wenn sich der Anschluss im Münchner Süden befindet. Durch die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme innerhalb eines Ortsnetzes kann es aber auch heute schon passieren, dass eine 79... Nummer zu einem Anschluss im Münchner Norden gehört.

 

Abgesehen von dieser Ausnahme möchte die Bundesnetzagentur (bis 11.7.2005: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) aber am Grundsatz der Anschlussbezogenheit festhalten. Dieser aber war bei der bisherigen Vergabepraxis bei VoIP-Nummern im Einzelfall nicht mehr gewahrt, wenn ein VoIP-Kunde mit einem Telefonanschluss in der Stadt A eine VoIP-Telefonnummer mit der Vorwahl für Stadt B hatte.

 

Daher untersagte die Bundesnetzagentur Anfang Oktober 2004 die Vergabe von VoIP-Nummern ohne korrekten Ortsbezug des Anschlusses ab Mitte Oktober 2004. Internet-Telefonie-Anbieter wurden also verpflichtet, entsprechende virtuelle Rufnummern nur an Kunden zu vergeben, die auch tatsächlich in diesem Ortsnetzbereich einen Telefonanschluss haben.

 

Das bedeutet allerdings praktisch, dass Kunden, die nicht in einer der Großstädte wohnen, keine lokale Nummer bekommen können. Denn natürlich haben die Internet-Telefonie-Anbieter kein (wirtschaftliches) Interesse daran, entsprechende Nummern auch "auf dem flachen Land" anzubieten bzw. lassen sie sich solche Nummern entsprechend bezahlen (siehe dazu bei Purtel, wo sich die Kosten danach richten, wie viele andere Kunden eine Nummer aus demselben Ortsnetz bestellen, wobei es sogar entsprechende Voreintragungslisten gibt; auch bei Purtel kann man aber nur Nummern aus dem Ortsnetz des Telefonanschlusses bestellen!).

 

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