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Praxistauglichkeit

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1. VoIP-Gespräche

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Praxis > Gesprächskosten > Eingehende Anrufe > Seite 1 | 2 | 3 | 4

 

VoIP-Telefonnummern mit korrektem Ortsbezug des Anschlusses werden aller Voraussicht nach auch weiterhin gültig sein. VoIP-Nummern ohne korrekten Ortsbezug dagegen durften nur noch bis 15. Oktober 2004 vergeben werden, bis dahin bereits vergebene VoIP-Nummern ohne korrekten Ortsbezug des Anschlusses dürfen theoretisch seit dem 1. August 2005 nicht mehr genutzt werden.

 

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Um auch den Kunden, die nicht in einem der Ortsnetze einen Anschluss haben, für die Sipgate Ortsnetzvorwahlen im Angebot hat, eine VoIP-Festnetz-Telefonnummer zuteilen zu können, ist z.B. Sipgate kurzfristig dazu übergegangen, 01801-Nummern zu vergeben (Rufnummernblock: 01801-777555). Anrufe zu den Sipgate-Nummern kosten z.B. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG ganztägig 3,9 Cent pro Minute (Stand: 26.1.2007). Die Sipgate-Seite selbst nennt andere Tarife; wir beziehen uns auf die offiziellen Preislisten der T-Com für den CallPlus-Basisanschluss. Call-by-Call kann für diese Nummern nicht verwendet und die Erreichbarkeit aus dem Ausland nicht garantiert werden. Aus Mobilfunknetzen liegen die Gesprächsgebühren bei etwa 50 Cent (je nach Anbieter). Die Bezeichnung "Ortstarif" ist missverständlich, weil die Gesprächsgebühren fast immer höher liegen werden als bei Anrufen auf eine "normale" Ortsnetzvorwahlnummer per Call-by-Call.

Der Anbieter Purtel bietet dagegen (neben regulären Ortsnetzvorwahlen) 01805-Telefonnummern an (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG).

 

c. Grundsatz der Ortsbezogenheit

 

Ende November 2004 kündigte die Bundesnetzagentur (bis 11.7.2005: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) einige relativ wichtige Änderungen bei der Vergabe der virtuellen Telefonnummern an:

 

Erstens sollen in Zukunft Rufnummernblöcke für virtuelle Telefonnummern in kleineren Blöcken vergeben werden können. Die bisher praktizierte Regelung, dass Rufnummern nur in Tausender-Blöcken vergeben werden konnten (auch wenn der Anbieter gar nicht 1000 Nummern in jedem Ortsnetz benötigte!), was für einen deutschlandweit aktiven VoIP-Anbieter mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war (angeblich 2,5 Millionen Euro Investitionskosten), soll entfallen. Stattdessen sollen auch kleinere Rufnummernblöcke vergeben werden können.

Zweitens können Telefonnummern auch an reine Dienstanbieter ohne eigenes Netz vergeben werden.

Drittens - und das ist für den Privatanwender die praktisch wichtigste Regelung - soll bei der Vergabe der Telefonnummern nicht mehr der physikalische Telefonanschluss (Grundsatz des Anschlussbezogenheit; siehe oben), sondern der reine Ortsbezug ausschlaggebend sein (und eine kurzzeitige "nomadische" Nutzung zulässig sein). Dieser bestimmt sich nach dem Wohn- bzw. Firmensitz des Nutzers.

 

Dies wurde allerdings insbesondere von den etablierten Telefongesellschaften aufs Schärfste kritisiert, weil dies letztlich nicht kontrollierbar sei und daher der von der Bundesnetzagentur ja auch weiterhin geforderte Ortsbezug praktisch nicht mehr durchsetzbar sei. Dann aber entfalle auch Sinn und Zweck der geplanten VoIP-Rufnummerngasse 032 (siehe dazu unten). Zudem seien weder Notrufregelungen noch G10-Abhörmaßnahmen gewährleistet. Auch innerhalb der Bundesnetzagentur scheint die Diskussion diesbezüglich noch nicht abgeschlossen zu sein.

 

d. Rufnummerngasse für VoIP-Anschlüsse: 032

 

Für VoIP-Nutzer, die weder dem Grundsatz der Anschlussbezogenheit noch dem Grundsatz der Ortsbezogenheit Genüge tun und daher keine Möglichkeit haben, eine "lokale" VoIP-Telefonnummer zu bekommen, bleibt nur die Nutzung einer VoIP-Telefonnummer unter einer speziellen VoIP-Vorwahl (032).

 

Die Schaffung einer speziellen Vorwahl für VoIP wird übrigens zusätzlich mit der möglicherweise drohenden Nummernknappheit in manchen Ortsnetzen begründet.

Manche Indizien schienen bis Mitte Oktober 2004 auf einen Einführungstermin im August 2005 hinzudeuten. Mitte Oktober 2004 allerdings überraschte die Bundesnetzagentur mit der Ankündigung, dass die Zuteilungsregeln für die neue Rufnummerngasse Ende November 2004 bekannt gegeben werden würden und entsprechende Nummern dann ab Mitte 2005 für den Endkunden verfügbar sein würden. Noch sind die 032-Nummern nicht sehr weit verbreitet, was auch daran liegen dürfte, dass die 032-Nummern noch nicht aus allen Netzen erreichbar sind. Auch die Deutsche Telekom AG sah anfangs nach eigener Aussage noch zahlreiche ungelöste technische Probleme. Seit August 2005 sind aber 032-Nummern immerhin aus dem Netz der Deutschen Telekom erreichbar, weitere Telefonnetz-Anbieter dürften über kurz oder lang nachziehen. T-Online bietet für den zur CeBIT 2005 gestarteten VoIP-Dienst bereits (kostenlos) 032-Nummern an, die gleichzeitig als interne VoIP-Kennung dienen.

 

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