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e. Horrende Gesprächsgebühren trotz VoIP
Primäre Motivation für den durschnittlichen
Verbraucher, auf VoIP umzusteigen ist die Kostenersparnis (siehe dazu
unter Vorteile/Kostenersparnis).
Ab und an wird von Fällen berichtet, in denen VoIP-Nutzern horrende
Gesprächsgebühren in Rechnung gestellt werden. Die Verwunderung ist um
so größer, wenn eine "VoIP-Flatrate" gebucht wurde und die Gespräche
trotzdem einzeln abgerechnet wurden.
aa. Identifikation der Kosten
Wer sich mit ungewöhnlich hohen Kosten konfrontiert
sieht, sollte als erstes klären, um welche Kosten es sich eigentlich
genau handelt. In Frage kommen kumulierte Grundgebühren oder
Mindestumsätze, offensichtliche Doppelabbuchungen oder Hardwarekosten.
Häufigstes "Phänomen" freilich sind Kosten für
Telefongespräche, die in Rechnung gestellt wurden, obwohl der Nutzer
z.B. eine Flatrate hat. Auch hier kommt es entscheidend darauf an, den
genauen Grund für die Kosten zu identifizieren. Handelt es sich um
VoIP-Gespräche, die als solche falsch abgerechnet wurden oder sind
vielleicht Telefongespräche "ausversehen" als Festnetzgespräche geführt
wurden?
Hat man die VoIP-Hardware fertig konfiguriert erhalten,
erscheint letzteres eher unwahrscheinlich. Hat man aber die
Konfiguration geändert oder das VoIP-Endgerät komplett selbst
konfiguriert, hat sich u.U. ein folgenschwerer
Konfigurationsfehler
eingeschlichen.
bb. Festlegung des Standard-VoIP-Anbieters für ausgehende Gespräche
Typische Fehlerquelle ist die Festlegung des
Standard-Anbieters für ausgehende Telefongespräche. Ist hier statt einem
VoIP-Anbieter das herkömmliche Festnetz eingestellt, werden natürlich
sämtliche Gespräche über Festnetz abgewickelt. Nachträglich lässt sich
dies je nach Endgerät an Hand einer Anrufliste nachvollziehen. Wer
sicher gehen will, sollte diese Liste - wenn möglich - abspeichern.
cc. Wahlregeln
Ähnlich gefährlich können zu großzügig festgelegte
Wahlregeln sein. Wahlregeln hebeln (je nach Endgerät) sämtliche übrigen
Einstellungen aus.
dd. Festnetz-Rückfall-Funktion ("Fallback")
Manche VoIP-Endgeräte bieten eine Art
Festnetz-Rückfall-Option ("Fallback"). Wenn die Internet-Telefonie nicht möglich ist,
wird die Telefonverbindung ersatzweise über den Festnetzanschluss
hergestellt, wobei dann natürlich per Festnetz abgerechnet wird (und
z.B. die "VoIP-Flatrate" nicht greift).
Eine solche
Fallback-Funktion
ist zwar durchaus komfortabel, doch birgt sie Risiken. VoIP-Anbieter
können durchaus ab und an ausfallen. Man würde in so einem Fall
vielleicht einen alternativen VoIP-Anbieter einsetzen oder zumindest für
das Festnetzgespräch Call-by-Call verwenden. Ist die
Fallback-Funktion
dagegen aktiviert, wird mehr oder weniger unbemerkt eine reguläre,
kostenpflichtige Festnetzverbindung aufgebaut. Führt man nun
ausgerechnet in so einem Fall ein längeres Gespräch, können unvermittelt
Kosten anfallen.
ee. Firmware-Updates
Hat man ein Firmware-Update aufgespielt, sollte man
sämtliche Einstellungen überprüfen, da bei Firmware-Updates manchmal
bestehende Einstellungen verloren gehen.
ff. Kontrolle per Leuchtdioden
Um Überraschungen jeglicher Art zu vermeiden, sind
Leuchtdioden (z.B. am VoIP-Router) sehr sinnvoll. An Hand der Dioden
kann man mit einem Blick erkennen, ob ein Gespräch per VoIP oder per
herkömmlichem Telefonnetz aufgebaut wird.
weiter...
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