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e. Nebenkosten des Zahlungsverkehrs
Beim Vergleich
mit ausländischen VoIP-Anbietern sollte man immer auch berücksichtigen,
dass gegebenenfalls zusätzliche
Kreditkartengebühren und Umrechnungsgebühren für Nicht-Euro-Transaktionen anfallen.
Gerade bei ausländischen VoIP-Anbietern sind die angegebenen Preise häufig keine Endpreise im Sinne von "inklusive
Steuern", sondern man muss den Steueranteil noch dazu rechnen.
Üblicherweise wird bei Prepaid-Angeboten der Mehrwertsteueranteil bei
der ersten Bezahlung zusätzlich berechnet, die Abrechnung für die einzelnen
Gesprächsminuten erfolgt dann (logischerweise) ohne (erneute) Berechnung
der Mehrwertsteuer.
Möchte man nicht per Kreditkarte bezahlen und ist keine
Banküberweisung möglich, bleibt häufig nur PayPal (oder ein
vergleichbarer Dienst), was teilweise mit zusätzlichen (Transfer-)Kosten
verbunden ist.
f. Gültigkeit des vorausbezahlten Guthabens
Ganz generell gilt (wenig überraschenderweise), dass
gewisse Details nicht unwichtig sind, aber gerne an weniger prominenter
Stelle auf der Website bekannt gegeben werden. Minuten- oder
Sekundenabrechnung, mit oder ohne Mindestumsatz sind da nur die
wichtigsten Beispiele.
Auch die Frage, ob das (Prepaid-)Guthaben
nach einer gewissen Zeit verfällt, sollte
vorher geklärt werden. Bei
Skype
beispielsweise galt bis Ende November 2004 die Regelung, dass nicht genutztes Guthaben spätestens nach 6
Monaten seit der letzten Vorauszahlung verfiel. In der Zwischenzeit
wurde die Regelung dahingehend modifiziert, dass (nur noch) mindestens
ein "SkypeOut"-Anruf innerhalb von 6 Monaten getätigt werden
muss (Klausel 6.5 der "SkypeOut"-Nutzungsbedingungen).
g. VoIP-Flatrates
Es sind in letzter Zeit auch einige Flatrate-Angebote
für VoIP selbst auf den Markt gekommen.
D.h. Sie zahlen einen bestimmten
monatlichen Betrag, mit dem alle Gesprächsgebühren ins deutsche Festnetz
oder bestimmte europäische Festnetze abgedeckt sind. Strato bot
vorübergehend sogar
eine Flatrate für deutsche Mobilfunkanschlüsse an.
Ob solche monatlichen
Fix-Kosten wirklich Sinn machen, hängt sehr stark vom
individuellen Nutzungsverhalten und Telefonieaufkommen ab. V.a. für
Wenig-Telefonierer dürfte eine minutenbasierte Gesprächsabrechnung
sinnvoller sein. In der Werbung wird freilich eher der Eindruck erweckt,
man bräuchte zwingend eine Flatrate sowohl für den Internet-Zugang
(siehe dazu unter
Praxis/Kosten/Internet-Kosten) als auch für VoIP selbst. Insgesamt
fallen die VoIP-Flatrate-Preise zusehends.
Nicht unterschätzen sollte man, dass ein Teil der
Gespräche evtl. reine Internet-Telefon-Gespräche sind und daher sowieso
keine Gesprächskosten anfallen (siehe dazu unter
Vorteile/Kosten/Gesprächskosten),
so dass das durchschnittliche monatliche Gesamtgesprächsaufkommen
tatsächlich kostenpflichtiger Gespräche effektiv niedriger ist als
zuerst vermutet und eine Gesprächsflatrate daher u.U. noch weniger Sinn
macht.
Nicht fehlen darf auch er Hinweis darauf, dass die VoIP-Flatrates im Normalfall keine geschäftliche
Nutzung gestatten. Es wurde schon von Fällen berichtet, in denen
der ein oder andere Kunde "Flatrate" etwas zu wörtlich genommen hat,
d.h. er hatte ein überdurchschnittlich hohes
Gesprächsaufkommen. Die Frage ist natürlich, was heißt
"überdurchschnittlich", aber da gibt es meistens keine klare Aussage
dazu. Der VoIP-Anbieter stellt sich dann aber u.U. auf den Standpunkt,
es liege "geschäftliche Nutzung" vor, was den Vertragsbedingungen
widerspricht. Zwar steht es dem VoIP-Anbieter in den gesetzlichen
Grenzen frei, seine Geschäftsbedingungen so zu formulieren wie es ihm
sachgerecht erscheint.
Nur was machen Sie
dann, wenn eine vierköpfige Familie auf VoIP umsteigt und u.U.
stundenlange Gespräche geführt werden? Zwar ist klar, dass dadurch die
Kalkulation des VoIP-Anbieters den Bach runtergeht, aber warum heißt das
dann eigentlich Flatrate, denn "ganz so flat" ist die Flatrate dann eben
u.U. doch nicht.
Dem Kunden wird dann entweder der Vertrag gekündigt
oder es erfolgt Umstellung auf minutenbasierte Abrechnung. Im Ergebnis
muss man die zahlreichen Flatrates, die derzeit geradezu aus dem Boden
schießen, mit einer gewissen Skepsis betrachten. Ob es diese Flatrates
in dieser Form auch noch z.B. in 6 Monaten geben wird, muss sich erst
noch zeigen.
weiter...
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