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Praxistauglichkeit

I. Gesprächskosten

1. VoIP-Gespräche

2. Ausgehende Anrufe.

3. Eingehende Anrufe

 

II. Sonstige
Kosten

III. Tarifstruktur

IV. Qualität

V. Einschränkungen

 

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Praxis > Gesprächskosten > Ausgehende Anrufe > Seite 1 | 2 | 3

 

e. Nebenkosten des Zahlungsverkehrs

 

Beim Vergleich mit ausländischen VoIP-Anbietern sollte man immer auch berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche Kreditkartengebühren und Umrechnungsgebühren für Nicht-Euro-Transaktionen anfallen.

 

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Gerade bei ausländischen VoIP-Anbietern sind die angegebenen Preise häufig keine Endpreise im Sinne von "inklusive Steuern", sondern man muss den Steueranteil noch dazu rechnen. Üblicherweise wird bei Prepaid-Angeboten der Mehrwertsteueranteil bei der ersten Bezahlung zusätzlich berechnet, die Abrechnung für die einzelnen Gesprächsminuten erfolgt dann (logischerweise) ohne (erneute) Berechnung der Mehrwertsteuer.

 

Möchte man nicht per Kreditkarte bezahlen und ist keine Banküberweisung möglich, bleibt häufig nur PayPal (oder ein vergleichbarer Dienst), was teilweise mit zusätzlichen (Transfer-)Kosten verbunden ist.

 

f. Gültigkeit des vorausbezahlten Guthabens

 

Ganz generell gilt (wenig überraschenderweise), dass gewisse Details nicht unwichtig sind, aber gerne an weniger prominenter Stelle auf der Website bekannt gegeben werden. Minuten- oder Sekundenabrechnung, mit oder ohne Mindestumsatz sind da nur die wichtigsten Beispiele.

 

Auch die Frage, ob das (Prepaid-)Guthaben nach einer gewissen Zeit verfällt, sollte vorher geklärt werden. Bei Skype beispielsweise galt bis Ende November 2004 die Regelung, dass nicht genutztes Guthaben spätestens nach 6 Monaten seit der letzten Vorauszahlung verfiel. In der Zwischenzeit wurde die Regelung dahingehend modifiziert, dass (nur noch) mindestens ein "SkypeOut"-Anruf innerhalb von 6 Monaten getätigt werden muss (Klausel 6.5 der "SkypeOut"-Nutzungsbedingungen).

 

g. VoIP-Flatrates

 

Es sind in letzter Zeit auch einige Flatrate-Angebote für VoIP selbst auf den Markt gekommen.

 

D.h. Sie zahlen einen bestimmten monatlichen Betrag, mit dem alle Gesprächsgebühren ins deutsche Festnetz oder bestimmte europäische Festnetze abgedeckt sind. Strato bot vorübergehend sogar eine Flatrate für deutsche Mobilfunkanschlüsse an.

 

Ob solche monatlichen Fix-Kosten wirklich Sinn machen, hängt sehr stark vom individuellen Nutzungsverhalten und Telefonieaufkommen ab. V.a. für Wenig-Telefonierer dürfte eine minutenbasierte Gesprächsabrechnung sinnvoller sein. In der Werbung wird freilich eher der Eindruck erweckt, man bräuchte zwingend eine Flatrate sowohl für den Internet-Zugang (siehe dazu unter Praxis/Kosten/Internet-Kosten) als auch für VoIP selbst. Insgesamt fallen die VoIP-Flatrate-Preise zusehends.

 

Nicht unterschätzen sollte man, dass ein Teil der Gespräche evtl. reine Internet-Telefon-Gespräche sind und daher sowieso keine Gesprächskosten anfallen (siehe dazu unter Vorteile/Kosten/Gesprächskosten), so dass das durchschnittliche monatliche Gesamtgesprächsaufkommen tatsächlich kostenpflichtiger Gespräche effektiv niedriger ist als zuerst vermutet und eine Gesprächsflatrate daher u.U. noch weniger Sinn macht.

 

Nicht fehlen darf auch er Hinweis darauf, dass die VoIP-Flatrates im Normalfall keine geschäftliche Nutzung gestatten. Es wurde schon von Fällen berichtet, in denen der ein oder andere Kunde "Flatrate" etwas zu wörtlich genommen hat, d.h. er hatte ein überdurchschnittlich hohes Gesprächsaufkommen. Die Frage ist natürlich, was heißt "überdurchschnittlich", aber da gibt es meistens keine klare Aussage dazu. Der VoIP-Anbieter stellt sich dann aber u.U. auf den Standpunkt, es liege "geschäftliche Nutzung" vor, was den Vertragsbedingungen widerspricht. Zwar steht es dem VoIP-Anbieter in den gesetzlichen Grenzen frei, seine Geschäftsbedingungen so zu formulieren wie es ihm sachgerecht erscheint.

Nur was machen Sie dann, wenn eine vierköpfige Familie auf VoIP umsteigt und u.U. stundenlange Gespräche geführt werden? Zwar ist klar, dass dadurch die Kalkulation des VoIP-Anbieters den Bach runtergeht, aber warum heißt das dann eigentlich Flatrate, denn "ganz so flat" ist die Flatrate dann eben u.U. doch nicht.

Dem Kunden wird dann entweder der Vertrag gekündigt oder es erfolgt Umstellung auf minutenbasierte Abrechnung. Im Ergebnis muss man die zahlreichen Flatrates, die derzeit geradezu aus dem Boden schießen, mit einer gewissen Skepsis betrachten. Ob es diese Flatrates in dieser Form auch noch z.B. in 6 Monaten geben wird, muss sich erst noch zeigen.

 

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