Konditionen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Sprachdienstleistungen finden Anwendung.
Übersetzungen
Bei Übersetzungen wird ein
Zeilenpreis vereinbart (Normzeile: 50 Anschläge inkl. Satz- und Leerzeichen
und Zeilenschaltungen
im Zieltext). Bei Wortlisten, Tabellen, Grafiken oder sonstigen
Nicht-Text-Elemente wird gegebenenfalls zusätzlich ein gesonderter
Stundensatz vereinbart.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zeilenpreis
Der Zeilenpreis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des
zu übersetzenden Textes.
Eine überdurchschnittliche Anzahl zu übersetzender Zitate oder sonstiger Querverweise gehen in
der Regel mit einem höheren Zeilenpreis einher, da in all diesen Fällen
typischerweise erheblich mehr Rechercheaufwand betrieben werden muss.
Für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie für
schwer lesbare Texte werden bis zu 50 % Zuschlag auf den regulären
Zeilenpreis berechnet.
Für alle Übersetzungen gilt ein Mindestauftragswert von
55 € bei Erstaufträgen und von 45 € bei Stammkunden.
Von mir angefertigte Fachübersetzungen werden im
Regelfall von einer dritten Person (Muttersprachler) Korrektur gelesen (Vier-Augen-Prinzip).
Nach Möglichkeit ist dieser Korrekturleser mit dem Fachgebiet vertraut.
Dateikonvertierung
Sofern es sich nicht um eine Urkunde handelt, sollte
der zu übersetzende Text idealerweise in einem bearbeitbaren Dateiformat
vorliegen, z.B. als Textdatei.
Ist dies nicht der Fall, ist eine Dateikonvertierung erforderlich (insbesondere bei
PDF-Dateien), da nur so geeignete Übersetzungsprogramme eingesetzt
werden können, die erforderlich sind für eine in sich konsistente,
hochwertige Übersetzung.
Ich kann, abhängig vom Ausgangsformat, gegen Gebühr
(25 € pro PDF-Dokument) die
Dateikonvertierung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Konvertierungen
nicht immer zu optimalen Ergebnissen führen. U.U. sind anschließend
zeitintensive Layout-Anpassungen in der bearbeitbaren Datei
erforderlich. Für derartige vor der eigentlichen Übersetzung
erforderlichen Dateianpassungen wird ein Stundensatz von 60 € berechnet.
Erst anhand der
konvertierten Dateien kann ich entscheiden, ob und zu welchen
Konditionen ich die Übersetzung durchführen kann. Die
Zahlungsverpflichtung für die Konvertierung und etwaige
Layout-Anpassungsarbeiten bleibt davon unberührt.
Beglaubigungen
Beglaubigungen werden gesondert berechnet (12 €; 4 €
für jede weitere Ausfertigung).
Urkundenübersetzungen
Urkunden werden in der Regel wie sonstige Übersetzungen
nach Zeilenpreis abgerechnet. Häufig sind bei Urkunden zusätzlich
allerdings zeitintensive Layout- und Formatierungsarbeiten erforderlich (die übersetzte
Urkunde muss absolut spiegelbildlich sein zur Originalurkunde). Für derartige
vor der eigentlichen Übersetzung unabhängigen Layout-Anpassungen wird
zusätzlich ein Stundensatz von 60 € berechnet.
Dolmetschen
Dolmetscheinsätze sowie die dafür angefallenen Reise- und
Wartezeiten werden in der Regel auf Stundensatzbasis abgerechnet. Der
Mindeststundenzahl beträgt vier Stunden (inkl. Hin- und Rückweg sowie
Wartezeiten). Jede begonnene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Der
Stundensatz für Dolmetschdienstleistungen beträgt 90 €. Abweichend
können Tagessätze vereinbart werden.
Sonstige Sprachdienstleistungen
Gerne erwarte ich Ihren Honorarvorschlag. Ich werde Ihnen dann
schnellstmöglich mitteilen, ob Ihr angegebenes Budget realistisch ist.
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