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Konditionen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen finden Anwendung.

 

Übersetzungen

Bei Übersetzungen wird ein Zeilenpreis vereinbart (Normzeile: 50 Anschläge inkl. Satz- und Leerzeichen und Zeilenschaltungen im Zieltext). Bei Wortlisten, Tabellen, Grafiken oder sonstigen Nicht-Text-Elemente wird gegebenenfalls zusätzlich ein gesonderter Stundensatz vereinbart.

 

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

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Zeilenpreis

Der Zeilenpreis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes.

 

Eine überdurchschnittliche Anzahl zu übersetzender Zitate oder sonstiger Querverweise gehen in der Regel mit einem höheren Zeilenpreis einher, da in all diesen Fällen typischerweise erheblich mehr Rechercheaufwand betrieben werden muss.

Für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie für schwer lesbare Texte werden bis zu 50 % Zuschlag auf den regulären Zeilenpreis berechnet.

 

Für alle Übersetzungen gilt ein Mindestauftragswert von 55 € bei Erstaufträgen und von 45 € bei Stammkunden.

 

Von mir angefertigte Fachübersetzungen werden im Regelfall von einer dritten Person (Muttersprachler) Korrektur gelesen (Vier-Augen-Prinzip). Nach Möglichkeit ist dieser Korrekturleser mit dem Fachgebiet vertraut.

 

Dateikonvertierung

Sofern es sich nicht um eine Urkunde handelt, sollte der zu übersetzende Text idealerweise in einem bearbeitbaren Dateiformat vorliegen, z.B. als Textdatei.

Ist dies nicht der Fall, ist eine Dateikonvertierung erforderlich (insbesondere bei PDF-Dateien), da nur so geeignete Übersetzungsprogramme eingesetzt werden können, die erforderlich sind für eine in sich konsistente, hochwertige Übersetzung.

Ich kann, abhängig vom Ausgangsformat, gegen Gebühr (25 € pro PDF-Dokument) die Dateikonvertierung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Konvertierungen nicht immer zu optimalen Ergebnissen führen. U.U. sind anschließend zeitintensive Layout-Anpassungen in der bearbeitbaren Datei erforderlich. Für derartige vor der eigentlichen Übersetzung erforderlichen Dateianpassungen wird ein Stundensatz von 60 € berechnet.

Erst anhand der konvertierten Dateien kann ich entscheiden, ob und zu welchen Konditionen ich die Übersetzung durchführen kann. Die Zahlungsverpflichtung für die Konvertierung und etwaige Layout-Anpassungsarbeiten bleibt davon unberührt.

 

Beglaubigungen

Beglaubigungen werden gesondert berechnet (12 €; 4 € für jede weitere Ausfertigung).

 

Urkundenübersetzungen

Urkunden werden in der Regel wie sonstige Übersetzungen nach Zeilenpreis abgerechnet. Häufig sind bei Urkunden zusätzlich allerdings zeitintensive Layout- und Formatierungsarbeiten erforderlich (die übersetzte Urkunde muss absolut spiegelbildlich sein zur Originalurkunde). Für derartige vor der eigentlichen Übersetzung unabhängigen Layout-Anpassungen wird zusätzlich ein Stundensatz von 60 € berechnet.

 

Dolmetschen

Dolmetscheinsätze sowie die dafür angefallenen Reise- und Wartezeiten werden in der Regel auf Stundensatzbasis abgerechnet. Der Mindeststundenzahl beträgt vier Stunden (inkl. Hin- und Rückweg sowie Wartezeiten). Jede begonnene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Der Stundensatz für Dolmetschdienstleistungen beträgt 90 €. Abweichend können Tagessätze vereinbart werden.

 

Sonstige Sprachdienstleistungen

Gerne erwarte ich Ihren Honorarvorschlag. Ich werde Ihnen dann schnellstmöglich mitteilen, ob Ihr angegebenes Budget realistisch ist.

 

Kontakt

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