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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachdienstleistungen (Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen)

Version 1.3 | letzte Änderung am 02.09.2008

 

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§ 1 - Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Sprachdienstleister Florian Meßner (im Weiteren "Sprachdienstleister") und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachdienstleister nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

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§ 2 - Umfang des Übersetzungs- bzw. Dolmetschauftrags

(1) Übersetzungen und Verdolmetschungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Sprachdienstleister ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Bei Übersetzungsaufträgen erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

(2) Lieferfristen- und Termine werden bei Auftragserteilung und ausschließlich in Schriftform vereinbart. Mündliche Vereinbarungen sind für den Sprachdienstleister nicht bindend.

(3) Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.

(4) Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Sprachdienstleisters zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

(5) Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Übersetzung im selben Dateiformat wie der vom Auftraggeber elektronisch zur Verfügung gestellte Ausgangstext. Steht der Ausgangstext nicht in digitalisierter Form zur Verfügung, erfolgt die Lieferung, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auf elektronischem Wege, in einem geeigneten Dateiformat.

(6) Beglaubigte Übersetzungen werden auf dem normalen Postweg versandt, sofern der Auftraggeber keine besondere Versandform verlangt hat.

 

§ 3 - Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Bei Übersetzungsaufträgen hat der Auftraggeber den Sprachdienstleister rechtzeitig, jedoch spätestens bei der endgültigen Auftragsvergabe, über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Bei Dolmetschaufträgen hat der Auftraggeber den Sprachdienstleister rechtzeitig, jedoch spätestens bei der endgültigen Auftragsvergabe, über den Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Das gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. zur Erbringung der Dolmetschleistung bzw. sonstiger vereinbarter Dienstleistungen notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordert und rechtzeitig, jedoch spätestens bei der endgültigen Auftragsvergabe, zur Verfügung (Glossare und Terminologie des Auftraggebers, inhaltliche Unterlagen zur Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

(5) Der Auftraggeber sollte etwaige schriftlich gestellte Rückfragen des Sprachdienstleisters in der vom Sprachdienstleister vorgesehenen Form schriftlich beantworten ("Query sheet"). Zur Vermeidung von Missverständnissen ist eine lediglich mündliche Beantwortung nicht empfehlenswert. Die Beantwortung sollte spätestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Einsatztermin erfolgen, es sei denn die Anfrage durch den Sprachdienstleister wurde in einem Zeitraum 36 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Einsatztermin gestellt. In letzterem Fall sollte die Beantwortung spätesten vier Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Einsatztermin erfolgen.

(6) Sofern es sich nicht um eine Urkunde handelt, hat der Auftraggeber den zu übersetzenden Text in einem bearbeitbaren Dateiformat bereitzustellen, z.B. als Textdatei. Ist dies nicht der Fall, ist eine Dateikonvertierung erforderlich (insbesondere bei PDF-Dateien), da nur so geeignete Übersetzungsprogramme eingesetzt werden können, die erforderlich sind für eine in sich konsistente, hochwertige Übersetzung. Der Sprachdienstleister kann gegen Gebühr die Konvertierung von PDF-Dateien durchführen.

 

§ 4 - Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängelanzeige muss dem Sprachdienstleister innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten zugehen.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Sprachdienstleisters. Dies gilt insbesondere auch für die Nicht-Beachtung von Form und Zeitvorgaben im Sinne des §3 (5).

(5) Mängel in der Übersetzung, die auf fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie oder auf vom Auftraggeber in einem Query sheet schriftlich autorisierten Übersetzungsvorschlag zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Sprachdienstleisters.

(6) Unterschiedliche Auffassungen von gutem Stil begründen keinen Mangel.

(7) Sollte der Sprachdienstleister bei Dolmetschterminen aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

 

§ 5 - Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach § 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach § 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

§ 6 - Berufsgeheimnis

Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Sprachdienstleistung für den Auftraggeber bekannt werden.

 

§ 7 - Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von Mitarbeitern oder fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit gemäß § 6 verpflichten.

 

§ 8 - Vergütung

(1) Bei Übersetzungsaufträgen wird der Umfang der Übersetzung im Regelfall anhand der Normzeilenzahl des Zieltextes ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Anschläge inkl. Leerzeichen. Zur Ermittlung der Normzeilenzahl werden die in der Übersetzung enthaltenen Anschläge durch ein Übersetzungsprogramm gezählt und durch 50 geteilt, wobei die ermittelten Werte typischerweise von Werten abweichen, die sich mit Hilfe der Buchstabenzählfunktion eines Textverarbeitungsprogrammes ergeben.

Bei Wortlisten, Tabellen, Grafiken oder sonstigen Nicht-Text-Elementen wird gegebenenfalls zusätzlich ein gesonderter Stundensatz vereinbart.

Dateikonvertierungen in ein bearbeitbares Dateiformat werden gesondert in Rechnung gestellt. Konvertierungen führen nicht immer zu optimalen Ergebnissen. U.U. sind anschließend zeitintensive Layout-Anpassungen in der bearbeitbaren Fassung erforderlich. Layout-Anpassungen werden zu einem zusätzlich vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Erst anhand der konvertierten Dateien ist der Sprachdienstleister in der Lage, zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen die Übersetzung durchführen kann. Die Zahlungsverpflichtung für die Konvertierung bleibt davon unberührt.

Davon abweichende Berechnungsgrundlagen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Sprachdienstleisters zulässig.

(2) Dolmetscheinsätze sowie die dafür angefallenen Reise- und Wartezeiten werden in der Regel auf Stundensatzbasis abgerechnet. Der Mindeststundenzahl beträgt vier Stunden (inkl. Hin- und Rückweg sowie Wartezeiten). Jede begonnene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Abweichend können Tagessätze vereinbart werden.

(3) Die Rechnungen des Sprachdienstleisters sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Der Sprachdienstleister hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Sprachdienstleister kann bei umfangreichen Arbeiten einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Sprachdienstleister kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

(7) Für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie für schwer lesbare Texte werden bis zu 50 % Zuschlag auf das reguläre Honorar berechnet.

(8) Kosten für Postversand/Kurierdienst sind vom Auftraggeber zu tragen.

(9) Beglaubigte Übersetzungen werden nach Zahlungseingang versandt.

(10) Der Sprachdienstleister ist berechtigt, einen Mindestauftragswert festzusetzen.

 

§ 9 - Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

 

§ 10 - Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der Dolmetschleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Sprachdienstleister gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Sprachdienstleister steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar zu, das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes.

Bei Dolmetschaufträgen hat der Sprachdienstleister Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Sprachdienstleister für den Termin des gekündigten Dolmetschauftrags einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

 

§ 11 - Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Auftrags darauf beruht, dass der Sprachdienstleister die Erbringung von Sprachdienstleistungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Sprachdienstleister mit der Übersetzungsarbeit bzw. der Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

 

§ 12 - Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts, soweit ein solcher Ausschluss zulässig ist.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 13 - Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

§ 14 - Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

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© Copyright Florian Meßner 2004-2008 - letzte Änderungen