Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für
Sprachdienstleistungen (Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen)
Version 1.3 | letzte Änderung am 02.09.2008
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§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen
gelten für Verträge zwischen dem Sprachdienstleister Florian Meßner (im
Weiteren "Sprachdienstleister") und seinem Auftraggeber, soweit nicht
etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachdienstleister
nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2 - Umfang des Übersetzungs- bzw. Dolmetschauftrags
(1) Übersetzungen und
Verdolmetschungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Sprachdienstleister ist
verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber
hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Bei
Übersetzungsaufträgen erhält der Auftraggeber die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(2) Lieferfristen- und
Termine werden bei Auftragserteilung und ausschließlich in Schriftform
vereinbart. Mündliche Vereinbarungen sind für den Sprachdienstleister
nicht bindend.
(3) Fachausdrücke werden,
sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, in die allgemein
übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version
übersetzt bzw. gedolmetscht.
(4) Das Produkt der
Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des
Sprachdienstleisters zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B.
Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
(5) Soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der
Übersetzung im selben Dateiformat wie der vom Auftraggeber elektronisch zur
Verfügung gestellte Ausgangstext. Steht der Ausgangstext nicht in
digitalisierter Form zur Verfügung, erfolgt die Lieferung, sofern nicht
etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auf elektronischem Wege, in
einem geeigneten Dateiformat.
(6) Beglaubigte Übersetzungen
werden auf dem normalen Postweg versandt, sofern der Auftraggeber keine
besondere Versandform verlangt hat.
§ 3 - Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Bei Übersetzungsaufträgen
hat der Auftraggeber den Sprachdienstleister rechtzeitig, jedoch
spätestens bei der endgültigen Auftragsvergabe, über gewünschte
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife,
äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung
ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor
Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann.
Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Bei Dolmetschaufträgen
hat der Auftraggeber den Sprachdienstleister rechtzeitig, jedoch
spätestens bei der endgültigen Auftragsvergabe, über den
Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei
erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache –
evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger,
Filmvorführungen etc.). Das gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.
(3) Informationen und
Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. zur Erbringung der
Dolmetschleistung bzw. sonstiger vereinbarter Dienstleistungen notwendig
sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordert und
rechtzeitig, jedoch spätestens bei der endgültigen Auftragsvergabe, zur
Verfügung (Glossare und Terminologie des Auftraggebers, inhaltliche
Unterlagen zur Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(4) Der Auftraggeber
übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher,
dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden
Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(5) Der Auftraggeber sollte
etwaige schriftlich gestellte Rückfragen des Sprachdienstleisters in der
vom Sprachdienstleister vorgesehenen Form schriftlich beantworten
("Query sheet"). Zur Vermeidung von Missverständnissen ist eine
lediglich mündliche Beantwortung nicht empfehlenswert. Die Beantwortung
sollte
spätestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Einsatztermin erfolgen, es sei denn die Anfrage durch den Sprachdienstleister wurde in
einem Zeitraum 36 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw.
Einsatztermin gestellt. In letzterem Fall sollte die Beantwortung
spätesten vier Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Einsatztermin
erfolgen.
(6) Sofern es sich nicht um
eine Urkunde handelt, hat der Auftraggeber den zu übersetzenden Text in
einem bearbeitbaren Dateiformat bereitzustellen, z.B. als Textdatei. Ist
dies nicht der Fall, ist eine Dateikonvertierung erforderlich (insbesondere bei
PDF-Dateien), da nur so geeignete Übersetzungsprogramme eingesetzt
werden können, die erforderlich sind für eine in sich konsistente,
hochwertige Übersetzung. Der Sprachdienstleister kann gegen Gebühr die
Konvertierung von PDF-Dateien durchführen.
§ 4 - Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält
sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst
nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung
enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf
Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels
schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängelanzeige muss dem
Sprachdienstleister innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der
Übersetzungsarbeiten zugehen.
(3) Beseitigt der Übersetzer
die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist
oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung
als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des
Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung
gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen
die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
(4) Fehler und Verzögerungen,
die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Sprachdienstleisters. Dies gilt insbesondere auch für die
Nicht-Beachtung von Form und Zeitvorgaben im Sinne des §3 (5).
(5) Mängel in der
Übersetzung, die auf fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder
auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie oder auf vom
Auftraggeber in einem Query sheet schriftlich autorisierten
Übersetzungsvorschlag zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des
Sprachdienstleisters.
(6) Unterschiedliche
Auffassungen von gutem Stil begründen keinen Mangel.
(7) Sollte der
Sprachdienstleister bei Dolmetschterminen aus wichtigem Grund an der
Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften
und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass
an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag
übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
§ 5 - Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht
worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen
Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt
ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des
Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach § 5 (1) Satz 4
verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die
ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs
möglich.
(3) Der Ausschluss oder die
Begrenzung der Haftung nach § 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines
Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(4) Ansprüche des
Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a
BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der
Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für
Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche
Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
§ 6 - Berufsgeheimnis
Der Sprachdienstleister verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang
mit einer Sprachdienstleistung für den Auftraggeber bekannt werden.
§ 7 - Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist
berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige
Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von
Mitarbeitern oder fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu
sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit gemäß § 6 verpflichten.
§ 8 - Vergütung
(1) Bei Übersetzungsaufträgen
wird der Umfang der Übersetzung im Regelfall anhand der Normzeilenzahl
des Zieltextes ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Anschläge inkl.
Leerzeichen. Zur Ermittlung der Normzeilenzahl werden die in der
Übersetzung enthaltenen Anschläge durch ein Übersetzungsprogramm gezählt
und durch 50 geteilt, wobei die ermittelten Werte typischerweise von
Werten abweichen, die sich mit Hilfe der Buchstabenzählfunktion eines
Textverarbeitungsprogrammes ergeben.
Bei Wortlisten, Tabellen, Grafiken oder sonstigen
Nicht-Text-Elementen wird gegebenenfalls zusätzlich ein gesonderter
Stundensatz vereinbart.
Dateikonvertierungen in ein bearbeitbares Dateiformat
werden gesondert in Rechnung gestellt. Konvertierungen führen nicht
immer zu optimalen Ergebnissen. U.U. sind anschließend zeitintensive
Layout-Anpassungen in der bearbeitbaren Fassung erforderlich.
Layout-Anpassungen werden zu einem zusätzlich vereinbarten Stundensatz
in Rechnung gestellt. Erst anhand der konvertierten Dateien ist der
Sprachdienstleister in der Lage, zu entscheiden, ob und zu welchen
Konditionen die Übersetzung durchführen kann. Die Zahlungsverpflichtung
für die Konvertierung bleibt davon unberührt.
Davon abweichende Berechnungsgrundlagen sind nur mit
vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Sprachdienstleisters zulässig.
(2) Dolmetscheinsätze sowie
die dafür angefallenen Reise- und Wartezeiten werden in der Regel auf
Stundensatzbasis abgerechnet. Der Mindeststundenzahl beträgt vier
Stunden (inkl. Hin- und Rückweg sowie Wartezeiten). Jede begonnene
Stunde wird als volle Stunde berechnet. Abweichend können Tagessätze
vereinbart werden.
(3) Die Rechnungen des
Sprachdienstleisters sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum.
(4) Alle Preise verstehen
sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Der Sprachdienstleister
hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der
tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich
notwendig, zusätzlich berechnet. Der Sprachdienstleister kann bei
umfangreichen Arbeiten einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der
Sprachdienstleister kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich
vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung
seines vollen Honorars abhängig ist.
(6) Ist die Höhe des Honorars
nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden
Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(7) Für Nacht-, Wochenend-
und Feiertagsarbeit sowie für schwer lesbare Texte werden bis zu 50 %
Zuschlag auf das reguläre Honorar berechnet.
(8) Kosten für
Postversand/Kurierdienst sind vom Auftraggeber zu tragen.
(9) Beglaubigte Übersetzungen werden
nach Zahlungseingang versandt.
(10) Der Sprachdienstleister ist
berechtigt, einen Mindestauftragswert festzusetzen.
§ 9 - Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat
der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält
sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
§ 10 - Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur
Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der
Dolmetschleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist
nur dann wirksam, wenn sie dem Sprachdienstleister gegenüber schriftlich
erklärt wurde. Dem Sprachdienstleister steht in diesem Fall bei
Übersetzungsaufträgen ein Honorar zu, das sich nach der vereinbarten
Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten
Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls Schadensersatz für entgangenen
Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes.
Bei Dolmetschaufträgen hat der Sprachdienstleister
Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm
nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Sprachdienstleister für den
Termin des gekündigten Dolmetschauftrags einen anderen Auftrag erhält,
kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten
Auftrag in Abzug bringen.
§ 11 - Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Auftrags darauf beruht, dass
der Sprachdienstleister die Erbringung von Sprachdienstleistungen im
Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein
möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der
Sprachdienstleister mit der Übersetzungsarbeit bzw. der Vorbereitung auf
den Dolmetscheinsatz begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt
hat.
§ 12 - Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle
sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter
Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts, soweit ein
solcher Ausschluss zulässig ist.
(2) Erfüllungsort ist der
Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der
Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist
Deutsch.
§ 13 - Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch
die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
§ 14 - Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig,
wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die
Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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